Dem Verkäufer wird nach der ersten Wertermittlung des Fahrzeugs ein Angebotspreis unterbreitet, welcher als Ausgangspunkt für Verhandlungen über den tatsächlichen Verkaufspreis dient. Der Verkäufer hat dann die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder durch gezielte Verhandlungen zu versuchen, den Preis zu erhöhen.