Sobald Sie das Auto abgemeldet haben, ist es Ihnen nicht mehr erlaubt, es auf öffentlichen Straßen zu fahren. Allerdings können Sie es behalten, wenn es auf Ihrem Privatgrundstück abgestellt ist und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Sollten Sie sich dazu entscheiden, das Auto zu verkaufen, sind Sie verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist.