Im Allgemeinen ist eine Privatperson, die ihr Auto verkauft, nicht verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen oder abzuführen, da sie nicht gewerblich handelt. Wenn das Fahrzeug jedoch von einem gewerblichen Händler oder Unternehmer verkauft wird, muss Mehrwertsteuer berechnet und an den Staat abgeführt werden.